Rechtliche Hinweise


Psychotherapeuten bieten oft Psychotherapie, Beratung und Coaching an.


Wenn Sie professionelle Unterstützung suchen für die Lösung eines Problems oder die Bewältigung einer schwierigen Lebenssituation oder sich coachen lassen wollen, so überlegen Sie zuvor:


Will ich eine von der Krankenkasse finanzierte Psychotherapie?

Der Vorteil ist natürlich, dass die Krankenkasse für die Kosten aufkommt. Die Krankenkasse bezahlt Psychotherapie aber nur, wenn ein Arzt / eine Ärztin oder die Psychotherapeutin Sie gegenüber der Krankenkasse als (psychisch)„krank“ definiert und Ihnen dafür eine Diagnose gibt (z. B. „Depression“ „Erschöpfungszustand“ etc.).


Dies kann langfristig für manche Menschen gravierende negative Folgen haben:


Wer nach einer krankenkassenfinanzierten Psychotherapie

  • in eine private Krankenkasse wechseln oder
  • eine Berufsunfähigkeits-, Krankentagegeld- oder eine (Risiko-)Lebensversicherung abschließen will (eine Lebensversicherung wird von den Banken zur Absicherung von größeren Krediten, z. B. Existenzgründungskrediten verlangt),

muss damit rechnen, dass das mindestens 5 Jahre lang erschwert, nur mit erheblichen (Risiko-)Aufschlägen oder gar nicht möglich ist.
Dies liegt daran, dass die Versicherungsunternehmen vor Abschluss einer solchen Versicherung eine Gesundheitsprüfung vornehmen, in der u. a. gefragt wird: „Haben Sie (in den letzten 5 Jahren) eine Psychotherapie gemacht oder ist Ihnen eine Psychotherapie empfohlen worden?“ Diese Frage müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten, da Sie sonst Ihren Versicherungsschutz verlieren können. Wenn der Sie behandelnde Psychotherapeut oder Psychiater über die Krankenkasse abgerechnet hat, müssen Sie damit rechnen, dass es „rauskommt“, wenn Sie die Frage falsch beantworten.


Bei Bewilligung einer Psychotherapie durch eine gesetzliche Krankenkasse wird über die kassenärztliche Vereinigung abgerechnet, bei privaten Krankenkassen stellt der Psychotherapeut eine Rechnung an die private Krankenkasse. In beiden Fällen gelangen die Rechnungsdaten in die EDV-Systeme der Versicherungen. Wer dann vor Abschluss einer neuen Versicherung die Frage nach psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlung mit „Nein“ beantwortet, geht das Risiko ein, dass diese falsche Angabe entdeckt wird und er seinen Versicherungsschutz verliert.


Welche Daten Versicherungsvermittler vor Abschluss einer Versicherung erheben, können Sie diesem „Fragebogen Psychische Störungen“ entnehmen


Auch vor einer Verbeamtung wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung vorgenommen.

Wenn Sie psychotherapeutische Sitzungen aus Ihrer eigenen Tasche bezahlen, so können die Versicherungen oder ein künftiger Arbeitgeber in der Regel nicht erfahren, dass Sie eine Psychotherapie gemacht haben.


Weitgehend kostenfreie Beratung und Therapie können Sie von Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen erhalten.

Sollte man auf die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie durch die Krankenkasse angewiesen sein, so kann sich die Überlegung lohnen, ob man zuvor eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will. Gut informiert die Stiftung Warentest über Berufsunfähigkeitsversicherungen und Risiko-Lebensversicherungen .


Will ich eher „Beratung“ oder „Coaching“?

Die Rechnung für Beratung oder Coaching wird in der Regel direkt an Sie gestellt. Dabei fällt bei manchen Beratern und Coachs Mehrwertsteuer an.



Sie können also wählen zwischen

  • Kassenfinanzierter Psychotherapie
  • Selbstfinanzierter Psychotherapie (u. U. als Gesundheitskosten steuerlich absetzbar)
  • Beratung (zahlt keine Krankenkasse – u. U. mehrwertsteuerpflichtig)
  • Coaching (zahlt u. U. der Arbeitgeber).